Präambel

Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, MPUinform vertreten durch Nicole von Degenfeld Krähberg 6 in 69168 Wiesloch und Ihnen als Klient. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Wir sind unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar: Telefon: 0170 3065759 
E-Mail: info@mpu-inform.de

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischer Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/der Klient/in das generelle Angebot der MPUinform, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die MPUinform zum Zwecke der Beratung, auch inklusiven Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.

Die MPUinform ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die MPUinform aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der MPUinform für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Verfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages:

Die MPUinform erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Analyse und Prävention anwendet. Die MPUinform ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/der Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/der Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Verfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der MPUinform gegenüber zu erklären. Die MPUinform darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten:

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/der Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Die MPUinform ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorierung der MPUinform. Die MPUinform hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der MPUinform und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die im Angebot der MPUinform aufgeführt sind bzw. gemäß Preisliste. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind bei Unterzeichnung des Vertrages fällig und zeitgleicher Rechnung. Nach Abschluss der Beratung erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Bescheinigung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der MPUinform entsprechend mitzuteilen. Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die MPUinform keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selbst zu bezahlen. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, wird der nicht stattgefundene Beratungstermin als stattgefunden festgehalten und vermindert somit das Stundenkontingent laut Vertragsvereinabrung. Dies gilt nicht, wenn der/die Klient/in einen Werktag (mindestens 24 Stunden) vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Termine, die von Seiten der MPUinform abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Die MPUinform behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die MPUinform aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personen- sorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung und Prävention persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Die MPUinform führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die MPUinform diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§6. Wiederrufsrecht/Kündigung

Das Wiederrufsrecht und Kündigung richteten sich nach § 4 FernUSG und § 5 FernUSG. Wiederruf oder die Kündigung ist in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Zeitpunkt der Gültigkeit ist dabei das Statfinden der ersten Beratungsstunde via Zoom/Skype. Die Nutzung des Widerrufsrechts muss schriftlich erfolgen an:

MPUinform, Am Krähberg 6, 69168 Wiesloch

Telefon: 0170 3065759 
E-Mail: info@mpu-inform.de

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die MPUinform liegt insbesondere vor, wenn der Klient gegen seine Pflichten aus den vorgenannten Paragraphen verstößt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für die MPUinform auch dann vor, wenn der Klient die Vergütung trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig bezahlt. Die MPUinform ist berechtigt, sämtliche Inhalte und sonstige Daten des Klienten mit Wirksamwerden der Kündigung zu löschen.

§7 Vertragsverlängerung

Soweit im Einzelvertrag keine Vertragsperiode genannt sein sollte, beträgt die Vertragsperiode 12 Monate. Nach Ablauf der Vertragsperiode kann auf formlosen Antrag der Vertrag um weitere 6 Monate kostenfrei verlängert werden.

§33 Salvatorische Klausel

Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.

§34 Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung

1. Der Vertrag mit MPUinform, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO)

Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Stand: Juli 2024